Reisebedingungen

Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Golf and Travel AG (Luzernerstrasse 23,6037 Root) zustande kommenden Reisevertrages.

Die Rechte und Pflichten des Kunden und Golf and Travel AG ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von Golf and Travel zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsabschluss

1.1 Zustandekommen des Vertrages

Die von Golf and Travel publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber Golf and Travel ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch Golf and Travel zustande.

1.2 Vertragsparteien

1.2.1 Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und Golf and Travel zustande. Als Vertragspartner von Golf and Travel haftet der Kunde für sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.

1.2.2 Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. Golf and Travel ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.

2. Preis

2.1. Preisbestimmung

Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von Golf and Travel schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von Golf and Travel (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Die Preise sind Barzahlungspreise.

Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).

2.2. Preiserhöhungen

2.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich Golf and Travel das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:

  • Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
  • neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
  • Wechselkursänderungen
  • Rechnungs- und Publikationsfehler

2.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

2.3. Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung von 50% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig.

In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig:

  • Vertragsschluss weniger als 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
  • Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
  • Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen

2.4. Zahlungsverzug

Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Golf and Travel ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 5.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.

3. Beanstandungen

3.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht

Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer oder bei deren Fehlen Golf and Travel zu benachrichtigen. Golf and Travel bemüht sich um geeignete Lösungen.

Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer eine schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Die Leistungserbringer sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

3.2. Ersatzansprüche des Kunden

Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 3.1 innert 10 Tagen seit Reiseende bei Golf and Travel schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und oder Bestätigung gemäss Ziff. 3.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu.

4. Haftung

4.1. Haftungsumfang

Golf and Travel haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt.

4.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse

4.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises beschränkt.

4.2.2. Golf and Travel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:

  • Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sanktionen)
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen)

Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.

4.2.3. Nimmt der Kunde an einer von Golf and Travel organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von Golf and Travel auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.

4.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen

Falls Golf and Travel dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf Golf and Travel über.

5. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden

5.1. Rücktritt vor Reisebeginn

5.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von Golf and Travel schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei Golf and Travel.

5.1.2. Der Kunde hat Golf and Travel – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbeitungsgebühr (Ziff. 5.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Reise bestimmt.

Wenn der Kunde die gebuchte Reise annulliert oder ändert, erhebt Golf and Travel zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 5.3 noch die folgenden Kosten in Prozenten des Reisepreises, wobei 100% des Preises nicht überschritten wird. (Spezialbedingungen siehe nachfolgend).

  • Nach Erhalt der Rechnung           30 %
  • 60-30 Tage vor Anreise                50 %
  • 29-15 Tage vor Anreise                80 %
  • 14-0 Tage / No Show                  100 %

SPEZIALBEDINGUNGEN

Die Annullationsgebühren für Flugleistungen betragen 100 %.

Je nach gebuchter Leistungsart (Flug, Hotels, Golfpakete, Tickets, Transfers, Motorhomes, etc.), Anbieter oder Reisezeitraum (insbesondere Feiertage wie Weihnachten/Neujahr etc.) können abweichende Bedingungen bis zu 100% des Reisepreises ab Buchung greifen. Diese Bedingungen werden dem Kunden mit der Buchung mitgeteilt.

5.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:

Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.

5.1.4. Ersatzperson

Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten.

5.1.5. nachträgliche Preiserhöhungen

Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 2.2 zu.

5.2. Kündigung während der Reise

Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.

5.3. Bearbeitungsgebühren

Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

6. Annullation durch Golf an Travel

6.1. Wesentlicher Irrtum

Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist Golf and Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

6.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist Golf and Travel berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

6.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände

Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist Golf and Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von Golf and Travel nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Änderung der Reise (Umbuchungen)

7.1. Änderungen durch den Kunden

7.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). Golf and Travel ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünsche des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern Golf and Travel auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an.

7.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von Golf and Travel schriftlich bestätigt wurde.

7.2. Änderungen durch Golf and Travel

7.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist Golf and Travel berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft,Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen.

7.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

7.2.3. Sollte ein Reiseleiter oder ein Golflehrer ausfallen, wird Golf and Travel einen Ersatz stellen. Golf and Travel verpflichtet sich, die Änderung unverzüglich nach Bekanntwerden dem Kunden mitzuteilen. Eine Änderung der Reiseleitung oder des Golflehrers berechtigt den Kunden nicht, von der Reise kostenfrei zurückzutreten. Ebenfalls ist dies kein Grund für eine Reisepreisminderung.

7.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für Golf and Travel unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von Golf and Travel zu nachträglichen Preiserhöhungen. (Ziff. 2.2)

8. Datenschutz

8.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten

Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet:

Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde Golf and Travel zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Daten. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet.

Sie können durch Golf and Travel auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing und Beratungszwecken genutzt werden. Golf and Travel behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht wünscht, kann er sich direkt an Golf and Travel wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von Golf and Travel, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.

8.2. Weitergabe der Daten an Dritte

Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit Golf and Travel wirtschaftlich verbunden sind, weitergeleitet. Golf and Travel hält sich an die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen.

Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu.

8.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen

Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt Golf and Travel bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde Golf and Travel bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.

9. Diverses

9.1. Massgebende Sprache

Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend.

9.2. Ombudsmann

Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.

9.3. Reisegarantie

Golf and Travel ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.

9.4. Versicherungen

Golf and Travel empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch Golf and Travel.

9.5. Visa

Der Kunde ist für die Einhaltung der Visavorschriften und für die Mitführung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.

9.6. Golf and Travel kann die ARVB jederzeit einseitig abändern.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Golf and Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

10.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Luzern.

 

Golf and Travel, Root – Juni 2022