Reisebedingungen
1. Vertragsgegenstand
Wir verpflichten uns
– Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und
– alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten.
Reisebüros dürfen Sonderwünsche nur entgegennehmen, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden.
Beachten Sie bitte, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber besorgt sein, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.
2. Vertragsabschluss
a) Der Vertrag zwischen Ihnen und Golf and Travel kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrem Reisebüro bzw. Ihrer Buchungsstelle zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Golf and Travel wirksam.
b) Werden Ihnen durch unser Reisebüro Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigenen Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von Golf and Travel vermittelten „Nur-Flug-Arrangements“ gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. Golf and Travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden Allg. Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
3. Preise
a) Die Pauschalpreise verstehen sich, wo nicht speziell erwähnt, pro Person in Schweizer Franken und gelten bei Barzahlung. Bei Bezahlung mit Kreditkarten wird ein Aufpreis belastet.
b) Beratung und Reservation: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben unseren publizierten Preisen und den Buchungsgebühren, zusätzlich Kostenanteile für die Reservationen und Bearbeitung gemäss den Richtlinien des SRV (Schweiz. Reisebüroverband) erheben kann.
c) Zahlungsbedingungen: Die Reisearrangements sind zu 100% vor Antritt der Reise zu bezahlen. Der Versand der Dokumente erfolgt nach Zahlungseingang.
d) Preisänderungen: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Preise erhöht werden müssen (z.B. infolge Treibstoffzuschlägen, höheren staatlichen Abgaben oder Steuern usw.). Sofern die Preiserhöhung 10% des von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
4. Beanstandungen
a) Entspricht die Reise nicht der Auftragsbestätigung, oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt, bei der örtlichen Golf and Travel Vertretung oder dem Leistungsträger sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der örtlichen Golf and Travel Vertretung oder vom Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen.
b) Sofern die örtliche Golf and Travel Vertretung nicht innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen von Golf and Travel ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg.
Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der örtlichen Golf and Travel Vertretung oder vom Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung verlangen. Die örtliche Golf and Travel Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.
c) Ihre Beanstandungen und Bestätigungen müssen Sie in Ihrem Reisebüro oder an Golf and Travel spätestens innert 10 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten.
5. Haftung
a) Allgemein: Golf and Travel vergütet Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es der örtlichen Golf and Travel Vertretung nicht möglich war, Ihnen an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Haftung von Golf and Travel bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
Für Programmänderungen infolge
Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet Golf and Travel nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche Golf and Travel nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
b) Unfälle und Erkrankungen: Bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankung die von Golf and Travel schuldhaft verursacht wurden, haftet Golf and Travel nur für den unmittelbaren Schaden. Haftet Golf and Travel für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.) verursacht wurden, sind Ihre Schadenersatzansprüche an Golf and Travel abzutreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen, usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich nach den internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergibt.
c) Sachschäden: Falls eine Haftung von Golf and Travel für Sach- und Vermögensschäden besteht, ist die Schadensersatzpflicht des Reiseveranstalters grundsätzlich auf den zweifachen Reisepreis beschränkt (vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen).
d) Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von Ausflügen am Ferienort, die nicht über die örtliche Golf and Travel Vertretung erfolgen, kann Golf and Travel keine Haftung übernehmen.
e) Sicherstellung: Die von Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung bezahlten Beträge sind sichergestellt.
f) Versicherungen: Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (SOS, Assistance, Reisegepäck, Unfall usw.) sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen Golf and Travel oder Ihr Reisebüro.
6. Annullation oder Auftragsänderung durch Sie
a) Annullation der Reise durch Sie: Falls Sie weniger als 60 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum die Reise nicht mehr antreten können (oder eine Umbuchung, Änderung wünschen), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle mittels eingeschriebenem Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die allfällig schon zugestellten Reisedokumente beizulegen.
b) Bearbeitungsgebühr: Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie Golf and Travel eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro gebuchte Person, bzw. CHF 200.- pro Auftrag. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die Annullationskostenversicherung gedeckt sind. Diese Spesen wie auch die Kostenschutzgebühr sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.
c) Annullationskosten: Die obligatorisch in Rechnung gestellte Gebühr deckt das Annullierungsrisiko in Härtefällen. Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers, und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der Nachweis muss schriftlich erbracht werden, und dessen Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservation bestanden, gelten nicht als Härtefall. Wir verweisen auf die detaillierten Bestimmungen in der Police bei den Reisedokumenten. Treten Sie weniger als 60 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen Sie die Reise um), und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungs- und den Annullationskosten-Schutzgebühren noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen:
60 – 22 Tage vor Abreise: 15% des Pauschalpreises
21 – 15 Tage vor Abreise: 25% des Pauschalpreises
14 – 8 Tage vor Abreise: 50% des Pauschalpreises
7 – 0 Tage vor Abreise: 80% des Pauschalpreises.
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen werden 100% des Arrangementpreises belastet. Spezielle Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen für Gruppen oder bei einzelnen Leistungen (zBsp. Flugspezialtarife, Rundreisen, usw.) bleiben vorbehalten. Für Buchungen auf Easy Jet, Helvetic Air, Air Berlin und weiteren Billig-Airlines ist der ganze Flugpreis nach Bestätigung fällig.
7. Vorzeitige Rückreise
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen Golf and Travel den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen nach Möglichkeit zurückzahlen (Beachten Sie die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung).
8. Annullation/Änderung durch uns
a) Flugtransport: Für den Fall, dass das von Golf and Travel verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit den vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich Golf and Travel vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder anderen Flugzeiten auszuführen.
b) Programmänderungen: Golf and Travel behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, -typen oder -zeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Golf and Travel bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
c) Höhere Gewalt und Streiks: Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, politische Unruhen, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen), behördliche Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von Golf and Travel nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist Golf and Travel befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
9. Reservierungsgebühr
Für Hotelreservierungen ohne Flug erheben wir eine Nurlandarrangementgebühr von CHF 50.- pro Hotel, maximal CHF 200.- pro Auftrag. Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, verrechnen wir Ihnen für Telefon-/Telefaxspesen einen Unkostenbeitrag von CHF 60.-.
10. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Golf and Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Golf and Travel können nur an unserem Sitz in Dierikon angebracht werden.